AGB ProMot AG

Verkaufsbedingungen

Annahme der Bedingungen

  1. Annahme der Bedingungen

Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und der ProMot AG unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten zudem für Leistungen, die über den Online-Shop der ProMot AG erfolgen.

Mit der Bestellung über den Online-Shop erklärt sich der Kunde mit den AGB's einverstanden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der ProMot AG und ihren Kunden.

Das Angebot im Online-Shop richtet sich ausschliesslich an eine Kundschaft mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz. Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die ProMot AG bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümerin aller gelieferten Waren.

  1. Produkte

Es ist in der Verantwortung des Kunden, die gelieferten Artikel sofort bei Lieferung zu prüfen und eventuelle Mängel oder Abweichungen von seiner Bestellung unverzüglich respektive innerhalb von 24h nach Lieferung mit aussagekräftigen Unterlagen/Bildern zu reklamieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die an ihn gelieferten Artikel, den bestellten Artikeln entsprechen und für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck bestimmt sind und ob sie Beschädigungen aufweisen.

  1. Bestellen

Die ProMot AG behält sich das Recht vor, jede Bestellung eines Kunden abzulehnen, mit dem es einen Streit über die Zahlung einer früheren Bestellung gibt. Wenn es durch falsche Angaben des Kunden (Bsp. falsche Warenbezeichnung oder falsche Adresse des Empfängers), zu zusätzlichen Lieferspesen, einer Verzögerung oder Nichtlieferung der Artikel kommt, kann die ProMot AG dafür nicht verantwortlich gemacht werden.

  1. Lieferung

Nach Bestätigung einer Bestellung verpflichtet sich die ProMot AG, alle vom Kunden bestellten Artikel, soweit vorrätig, innerhalb einer Frist von 3-7 Bankarbeitstagen zu liefern. Aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen der Lieferanten kann es bei der ProMot AG zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

In manchen Fällen ist eine Teillieferung der Bestellung möglich, wobei Artikel, welche sich im Rückstand befinden, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeliefert werden. Der Gesamtbetrag der Bestellung wird mit der Bestellung fällig.

  1. Warenrücksendung

Der Käufer (Kunde) hat ab Erhalt der Artikel 8 Tage Zeit, diese an die ProMot AG gemäss den entsprechenden Rückgaberichtlinien zurückzusenden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als vom Kunden genehmigt. Für jede Warenrücksendung muss ein schriftlicher Rücksendeantrag gestellt werden. Ohne vorherige schriftliche Anfrage werden keine Rücksendungen entgegengenommen.

Die folgenden Produkte können nicht zurückgegeben werden:

  • Teile, welche speziell für Sie bestellt wurden, können nicht zurückgenommen werden.
  • Sämtliche elektrische und elektronische Bauteile können nicht retourniert werden

Im Falle eines Umtauschs oder einer Rückerstattung senden Sie die neuen Artikel in der intakten Originalverpackung(en), unbeschädigt, zusammen mit allem möglichen Zubehör, Gebrauchsanweisungen und Dokumentation (Artikelgruppen müssen immer vollständig retourniert werden) an die folgende Adresse zurück:

ProMot AG
Emil-Frey-Strasse
5745 Safenwil

Sollten die Rücksendungen nicht den oben genannten Richtlinien genügen, behält sich die ProMot AG das Recht vor, nur einen Teilbetrag oder gar keine Entschädigung zurückzuerstatten. Der Kunde ist für den Rücktransport, die Gefahr und die anfallenden Kosten verantwortlich.

Angefallene Transportkosten werden nicht zurückerstattet.

  1. Preis

Der Preis ist in Schweizer Franken angegeben. Die für die angebotenen Artikel angegebenen Preise beinhalten keine Transportkosten. Die ProMot AG behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen.

  1. Zahlung

Der dem Kunden in Rechnung gestellte Gesamtpreis entspricht dem Bestellwert zuzüglich Transportkosten. Die Zahlung ist mit der Bestätigung der Bestellung fällig.

  1. Mahn- und Inkassogebühren

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so mahnt die ProMot AG den Kunden per E-Mail, schriftlich oder telefonisch. Die ProMot AG behält sich vor, Mahngebühren für die ausgestellten Mahnungen zu verrechnen. Bei erfolglosen Mahnungen kann die ProMot AG die Forderung an ein mit dem Inkasso beauftragten Drittunternehmen abtreten. Das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen kann die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.

 

  1. Änderungen

Die ProMot AG behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit anzupassen und die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sofort in Kraft zu setzen.

  1. Streitigkeiten

Die Haftung der ProMot AG ist in jedem Fall auf den Bestellwert beschränkt. Beschwerden oder Streitigkeiten werden nach Möglichkeit im gegenseitigen Einvernehmen gelöst. Der Kunde wird sich im Streitfall zuerst an die ProMot wenden, damit eine gütliche Lösung erreicht werden kann.

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Online-Shop und der ProMot AG gelten die Bestimmungen des Schweizer Rechts, insbesondere die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts, unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

Der Gerichtsstand bestimmt sich insbesondere nach Art. 32 der Schweizerische Zivilprozessordnung.

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.

  1. Garantie

Die ProMot AG hat die Waren sorgfältig ausgewählt und sie sind von höchster Qualität. Technische Daten wie Festigkeit, Bruchlast, Masse etc. dienen lediglich der Information und ohne jegliche Verpflichtung seitens ProMot AG oder der Hersteller.

Die ProMot AG übernimmt die Garantiebestimmungen der Lieferanten/Hersteller nach der Lieferung bzw. Abholung an einer von ProMot AG betriebenen Abholstelle. Die ProMot AG gewährleistet die Mängelfreiheit und die Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Garantieerfüllungsort ist dabei immer Safenwil, Schweiz. Der Kunde ist für den Transport und die anfallenden Kosten verantwortlich.

Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen dieses Vertrages bezüglich der vertraglichen Garantie einzuhalten.

Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung/Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist.

 

Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungs- bzw. Garantierechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegte Batterien/beigelegte bzw. eingebaute Akkus ist ausgeschlossen.

Tritt ein Gewährleistungs- bzw. Garantiefall ein, so besteht der Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei der ProMot AG. Entscheidet sich die ProMot AG für die Wandlung des Vertrages, wird eine Gutschrift zum Tagespreis vorgenommen (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung).

Die Garantiedauer wird durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter.

Der Austausch von Teilen, Baugruppen verlängern die Gewährleistungsfrist nicht.

Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegen die ProMot AG stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

  1. Zustellung

Die ProMot AG arbeitet mit verschiedenen Dienstleistern zusammen, hauptsächlich mit der Schweizerischen Post. Teilweise deponiert die Post Pakete in der Nebenbox (Milchbox). Kunden der Schweizerischen Post können den Empfang von Paketen in diesem Nebenfach ablehnen, indem sie auf der Website der Post eine Anfrage ausfüllen. Der Kunde hat über die Schweizerische Post die Möglichkeit, die Zustellung im Anhangfeld abzulehnen. Die ProMot AG kann daher niemals für ein verlorenes oder gestohlenes Paket in einem zusätzlichen Karton haftbar gemacht werden.     

  1. Kundenportal / Website

Die ProMot AG gewährt dem Kunden einen Zugang zum Kundenportal, damit er die Bestellung vornehmen kann. Die ProMot AG kann die Nutzungsbedingungen des Kundenportals jederzeit mit sofortiger Wirkung ändern.

Die ProMot AG ist Eigentümerin und/oder Betreiberin des Kundenportals. Die Vervielfältigung (vollständig oder teilweise), die Übermittlung (elektronisch oder mit anderen Mitteln), die Veränderung, die Vernetzung und die Nutzung des Portals zum Zwecke der Veröffentlichung oder für kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet.

Die ProMot AG lehnt jegliche Haftung (auch im Falle von Fahrlässigkeit) ab, die sich aus dem Zugriff bzw. der Unmöglichkeit des Zugriffs auf die gesamte Website oder einen Teil davon oder sogar aus der Nutzung dieser Website ergeben könnte.

Trotz aller Sorgfalt bei der Pflege der Website kann die Verbreitung fehlerhafter Daten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Insbesondere sind die Angaben zu Preisen, Auslastungen und Bruchlasten unverbindlich. Es gelten ausschliesslich die angezeigten Preise und die Angaben des Herstellers. Darüber hinaus kann es auf der Ebene des Produktangebots vorkommen, dass manche Produkte nur in begrenzten Mengen vorhanden sind. Somit dürfte es bei einer starken Nachfrage zu einer raschen Erschöpfung der Lagerbestände führen. Modelländerungen bleiben vorbehalten. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise in Schweizer Franken (CHF).

  1. Exportkontrollen und Sanktionen (ExCo) 1)

Der Kunde bestätigt, die Exportkontrollbestimmungen und Sanktionen einzuhalten und er keine Produkte an Nichtberechtigte gemäss diesen Bestimmungen weiterveräussert. Bei Verletzung dieser Bestimmungen durch den Kunden kann die ProMot AG die Bestellung von Produkten verweigern.

  1. Datenschutz

Die ProMot AG verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung (https://promot.ch/datenschutz/) ist integrierter Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.

1) Zusatz zu Punkt 15. Exportkontrollen und Sanktionen (ExCo)

Der ProMot-Kunde darf Artikel nicht an einen Kunden verkaufen, vermieten oder anderweitig veräußern, der die Artikel für Zwecke der Massenvernichtung verwenden könnte.

Darunter fallen insbesondere "Massenvernichtungswaffen" den Entwurf, die Entwicklung, die Herstellung, den Einsatz oder die Lagerung solcher Massenvernichtungswaffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Atomwaffen, biologische Waffen oder chemische Waffen.

Der ProMot-Kunde darf die Artikel nicht an einen Kunden verkaufen, vermieten oder anderweitig veräußern, der in der neuesten Version der:

① vom japanischen Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) herausgegebenen Liste ausländischer Endverbraucher aufgeführt ist. Die Liste ist unter folgendem Link zu finden:

http://www.meti.go.jp/policy/anpo/englishpage.html

② Denied Persons List und/oder der Entity List, die vom Bureau of Industry and Security des US-Handelsministeriums herausgegeben werden aufgeführt ist. Die Liste ist unter folgendem Link zu finden:

http://www.bis.doc.gov/index.php/policy-guidance/lists-of-parties-of-concern

③ die EU-Sanktionspolitik der Europäischen Union, die unter folgender Adresse zu finden ist

http://eeas.europa.eu/topics/sanctions-policy/423/sanctions-policy_en

Ungeachtet des Vorstehenden kann der ProMot-Kunde mit der ProMot AG die Möglichkeit des Verkaufs, des Leasings oder der anderweitigen Veräußerung der Waren an einen solchen Kunden erörtern, wenn aufgrund bestimmter Anhaltspunkte klar ist, dass ein in den genannten Listen aufgeführter Kunde die Waren nicht für Zwecke der Massenvernichtung verwenden wird; jedoch darf der ProMot-Kunde auch in einem solchen Fall die Waren nicht an einen solchen Kunden verkaufen, verleasen oder anderweitig veräußern, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der ProMot AG und die erforderliche Genehmigung der zuständigen Regierung oder Organisation.

Des Weiteren darf der ProMot-Kunde die Artikel nicht an Länder und/oder Gebiete verkaufen, vermieten oder anderweitig veräußern, die gemäß den vom UN-Sicherheitsrat, der EU, Japan oder den USA gebilligten Resolutionen als "Länder und/oder Gebiete, in die keine Waffen exportiert werden dürfen" bezeichnet werden, wenn der Kunde in diesen Ländern und/oder Gebieten die Waren für militärische Zwecke nutzen könnte oder gegen die gemäß den vom UN-Sicherheitsrat, der EU, Japan oder den USA gebilligten Resolutionen Wirtschaftssanktionen verhängt wurden, sofern die Waren einen "verbotenen Gegenstand" darstellen, dessen Export in diese Länder und/oder Gebiete oder an die dortigen Kunden gemäß diesen Resolutionen verboten ist. Der ProMot-Kunde informiert die ProMot AG unverzüglich über die Einzelheiten aller Anfragen von Kunden aus solchen Ländern und/oder Gebieten und nimmt solche Anfragen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der ProMot AG an.

Ferner liegt es in der alleinigen Verantwortung des ProMot-Kunden, sich über Aktualisierungen, Änderungen und neue Versionen aller relevanten Listen, Embargos, Sanktionen, Beschlüsse und Exportkontrollgesetze und -vorschriften zu informieren, um die Einhaltung dieses Schreibens sicherzustellen.

Für den Fall, dass das der ProMot-Kunde eine Anfrage von bewaffneten Endnutzern erhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streitkräfte, mit dem Militär verbundene Parteien und/oder Organisationen wie z.B. die Polizei, wird der ProMot-Kunde die ProMot AG unverzüglich über eine solche Anfrage informieren und darf eine solche Anfrage nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ProMot AG annehmen.

Der ProMot-Kunde erklärt sich damit einverstanden, die ProMot AG in Bezug auf alle Bussgelder, direkten oder indirekten Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltskosten, die die ProMot AG infolge eines Verstoßes gegen diese Erklärung durch den ProMot-Kunden oder einen der vom ProMot-Kunden beauftragten Untervertriebshändler, Händler oder Endkonsumenten entstehen, zu entschädigen und schadlos zu halten. Im Falle eines solchen Verstoßes kann die ProMot-AG alle bestehenden Vereinbarungen/Verträge mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass gegenüber dem ProMot-Kunden eine Haftung entsteht.